3. die seit dem 15. oder Jahrhundert in Deutschland betehenden Versammlungen der Landstände . Sie wurden von den Landesherren einberufen. diesem Sinne auch die Landesversammlungen nichtdeutscher Territorien Sabor (Kroatien) Sněm (Böhmen Mähren Fürstentümer Ratibor und Techen in . siehe Landtag (historisch)