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Landwehr


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Dieser Artikel beschreibt die militärische Organisation Landwehr . Zum festungstechnischen Begriff Landwehr siehe Landwehr (Festung) .


Die Landwehr war ein Teil der ehemaligen Wehrmacht Preußens und des Deutschen Reichs .

In Preußen wurde sie nach Scharnhorsts Entwurf vom 17. März 1813 eingeführt.

In ihr dienten die Wehrpflichtigen die eigentlichen Wehrdienst abgeleistet hatten; sie diente als

Am 9. November 1867 wurde sie auf das Gebiet des Bundes nach § 2 der ehemaligen Reichsverfassung auf das Deutsche Reich übertragen.

Es gab zwei Aufgebote:

  • 1. Aufgebot: Kavallerie (Die Wehrpflichtigen gehörte ihr 5 Jahre
  • 2. Aufgebot: reitender Artillerie (Die Wehrpflichtigen gehörte ihr 3 Jahre an.)

Nach Ablauf seiner Dienstpflicht in der dem 1. Aufgebot an. Anschließend noch bis 31. März des Kalenderjahres in dem das 39. vollendet wurde dem 2. Aufgebot.

Die Offiziere der Landwehr wurden meist den Einjährigen rekrutiert.

Durch Artikel 173 des Vertrages von Versailles abgeschafft.

Im ehemaligen österreich-ungarischem Heere der Teil Wehrmacht der von Österreich aufgestellt wurde (K.K.) im Gegensatz zu gemeinsamen (K. und K.) und dem ungarischen = Konved ) Truppen.




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