Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter Legaldefinition verstehen Juristen eine wortgenaue Definition eines Rechtsbegriffes im Gesetzestext .
Legaldefinitionen werden häufig auch dann aus Rechtsprechung in Gesetze übernommen wenn die Rechtsprechung leicht merkbaren Grundsatz entwickelt hat und keine Kritik an diesem besteht.