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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 20. Juni 2013 

Legaldefintion


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Unter Legaldefinition verstehen Juristen eine wortgenaue Definition eines Rechtsbegriffes im Gesetzestext .

Ein Beispiel aus dem Zivilrecht :

§ 194 BGB: (1) Das Recht von einem anderen ein oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch) unterliegt Verjährung.

Dabei ist die Formulierung "Das Recht von einem anderen ein Tun ein Unterlassen zu verlangen" die Legaldefinition des Rechtsbegriffes Anspruch .

Legaldefinitionen tauchen auch in anderen Gesetzestexten wie z.B. dem Jagdgesetz ( Wildbegriff ) oder im Strafgesetzbuch ( Verbrechensbegriff ) oder im öffentlichen Recht den Gaststättenbegriff (GaststättenG )

Legaldefinitionen werden häufig auch dann aus Rechtsprechung in Gesetze übernommen wenn die Rechtsprechung leicht merkbaren Grundsatz entwickelt hat und keine Kritik an diesem besteht.




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