Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der ( Staatsanwaltschaft und Polizei ) ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen wenn sie Kenntnis von Straftat erlangt haben oder sie ihnen angezeigt (§§ 152 Abs. 2 160 163 StPO; 386 AO) und sofern der Verdacht eine des Beschuldigten sehr wahrscheinlich macht auch Anklage zu erheben. Mit dem Beginn der wird ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten auf den Weg gebracht. Mit Anklageerhebung der Beschuldigte zum Angeklagten . Das Legalitätsprinzip wird verfassungsrechtlich durch den nach Art. 3 Abs. 1 GG vorgegeben.
Durchbrochen wird das Legalitätsprinzip durch das Opportunitätsprinzip . Besteht nur eine geringe Schuld oder schwerwiegendere Straftaten zu verfolgen so kann die das Verfahren gegebenenfalls einstellen.
Aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus sind auch Finanzbehörden verpflichtet nach dem Legalitätsprinzip zu handeln. Steuern sind gemäß § 85 Abgabenordnung (AO) gleichmäßig festzusetzen und sämtliche Umstände Ermittlung der korrekten Steuerhöhe zusammenzutragen. Das Opportunitätsprinzip § 191 AO gilt nur eingeschränkt.