Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Legalzession (lat. cessio legis ) ist ein zivilrechtliches Institut die den gesetzlichen Forderungsübergang darstellt. ist die Ausgestaltung heute in § 412 BGB geregelt. Häufigste Anwendungsfälle sind der Forderungsübergang von Forderungen aus unerlaubten Handlungen . Die Versicherung des Geschädigten steht zunächst die Schäden ein bekommt dafür jedoch den des Geschädigten auf Schadensersatz. Der Schadensersatz kann von der Versicherung geltend gemacht werden. Das - wenn der Schädiger insolvent sein sollte ä. - geht dann ebenso über. Der der Forderung bestimmt sich in der Regel nach § 67 Versicherungsvertragsgesetz und § 116 SGB X. Weitere gesetzlichen Forderungsübergänge (Legalzessionen) sind § 91 Bundessozialhilfegesetz in § 7 Unterhaltsvorschussgesetz § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz § 130 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Legalzession stehen ebenso die Forderungsübergänge kraft Hoheitsakt § 835 ZPO gleich.
Bei internationalen Verträgen die nach deutschem zu beurteilen sind gilt folgendes: Grundsätzlich ist nach § 33 Einführungsgesetz Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht des dem Vertrag Recht maßgebend. Im Zweifel gilt das Recht dem die Verpflichtung des Dritten beruht. Zwischen Staaten der Europäischen Gemeinschaft besteht ein Übereinkommen.