Legitimation Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Legitimation ( lat.-fr. ) bezeichnet folgendes: - eine Erlaubnis eine Handlung durchführen zu können. stellt jemand eine Legitimation als Berechtigung für jemand anderen aus.
- eine Echtheitserklärung Beglaubigung oder einen Ausweis.
- eine Ehelichkeitserklärung die einem nichtehelichen die Rechte ehelichen Kindes verleiht.
- in der Soziologie die Rechtfertigung bestehender Ordnungen Regeln und
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