Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Lehnsherr hatte im Lehnswesen die Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen . Er hatte die Verpflichtung diesen ein Lehen (Land oder ein Amt) zu überlassen ihnen Unterhalt und Schutz (z.B. vor Gericht im Angriffsfall) zu gewähren. Diese waren ihm zu absoluter Treue Gehorsam und Dienst (z.B. verpflichtet.