Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Lehrberechtigung oder venia legendi bezeichnet man
die kirchliche Erlaubnis die Religionslehrer an Schulen Hochschullehrer an theologischen Fakultäten zusätzlich zur staatlichen Bestallung brauchen ihr Lehramt ausüben zu dürfen;
die von der Hochschule zuerkannte Berechtigung als Hochschullehrer selbständig zu unterrichten wissenschaftliche Arbeiten anzuleiten abzunehmen und den Titel Privatdozent zu führen. Voraussetzung für die Lehrberechtigung die Lehrbefähigung die nach bisherigem Recht durch die Habilitation verliehen wird. Die Unterscheidung von Lehrbefähigung Lehrerlaubnis ist in Bayern durch das Hochschullehrergesetz andernorts scheint sie unbekannt zu sein.