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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Leihstimme


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Mit Leihstimme bezeichnet man umgangssprachlich eine Wahlstimme die ein Wähler einer anderen als von ihm bevorzugten Partei gibt. Die Bezeichnung ist allerdings insofern da die Stimme vergeben ist und nicht werden kann.

Die wahltaktische Intention des Wählers ist dabei in meisten Fällen die "Leihstimme" einer kleineren Partei geben die sich in einer Koalition mit der bevorzugten Partei des Wählers bzw. eine solche anstrebt. Der taktisch gewählten soll damit ermöglicht werden eine in einer Sperrklausel vorgeschriebene Mindestanzahl an Stimmen (im Bundestag und einigen Länderparlamenten: Fünf-Prozent-Klausel ) bzw. Mandaten ( Grundmandatsklausel ) und damit den Einzug in das Parlament zu erreichen. Letztlich soll damit eine nach dem Wunsch des Wählers erreicht werden.

In der Vergangenheit unterstützten die größeren in seltenen Fällen die "Leihstimmen"- Werbung des Koalitionspartners zur Erlangung der Zweitstimme so z. B. die CDU gegenüber der FDP während der Landtagswahl 1983 in Hessen . Die SPD wiederum hat für den Fall von ihrer Mitglieder zugunsten anderer Parteien in der mit Parteiordnungsverfahren gedroht.

In den letzten zwei Jahrzehnten gingen die Versuche - insbesondere der FDP - diesem Weg Wähler zu gewinnen merklich zurück.

Literatur

  • Wichard Woyke/Udo Steffens Stichwort: Wahlen. Ein Ratgeber für Wähler und Leske Verlag & Buderich GmbH: 4. (zahlreiche NA) Opladen 1984 176 S. ISBN 3-8100-0516-9 (auch als Sonderauflage der Landeszentrale für Bildung Nordrhein-Westfalen erschienen)

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