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Leistungsverwaltung


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Leistungsverwaltung bezeichnet Handlungen der öffentlichen Verwaltung die den Bürgern Leistungen darbieten. Sehr oft sind das (Beispiele: Sozialhilfe Arbeitslosengeld). Dazu gehören aber auch viele die "auf den ersten Blick" oft gar als Leistungen der Verwaltung wahrgenommen werden zum der Betrieb von Bibliotheken und Museen oder Bau und die Unterhaltung von Straßen.

Der Begriff wird in der Regel zur Charakterisierung einer konkreten Handlung benutzt sondern allgemein den "leistenden" Aspekt von Verwaltungshandeln zu oder zu betonen. Der Gegenbegriff dazu ist Eingriffsverwaltung .




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