Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Lenkungsabgabe oder auch Lenkungssteuer ist eine Abgabe neben dem Hauptzweck der Erzielung von Einnahmen den Zweck verfolgt das Verhalten der Abgabepflichtigen eine bestimmte vom Gesetzgeber gewünschte Richtung zu Der Begriff ist nicht scharf abgrenzbar weil Steuergesetze durch ihre Ausgestaltung eine Verhaltslenkung bewirken nicht immer ausdrücklich angestrebt ist (Ausweichreaktionen).
Beispiel einer Lenkungssteuer ist die Kraftfahrzeugsteuer . Sie ist so ausgestaltet daß ein geboten wird bei der Neuanschaffung eines Autos möglichst schadstoffarmes Modell auszuwählen. Autos mit hohem hingegen werden auch hoch besteuert.
Rechtlich ist umstritten in welchem Ausmaß Gesetzgeber bei der Gestaltung des Steuerrechts Lenkungszwecke darf. Jedenfalls darf der Zweck der Einnahmeerzielung hinter den Zweck der Verhaltslenkung zurücktreten.
Problematisch ist dabei der Umstand daß Erfolg beim Lenkungszweck notwendig mit einem Mißerfolg Einnahmeerzielungszweck verbunden ist das Steueraufkommen also tendenziell wenn die Steuerpflichtigen sich wie gewünscht verhalten. der Kraftfahrzeugsteuer hat der Gesetzgeber die steuerlichen für schadstoffarme Autos deswegen befristet.
Lenkungssteuern werden oft auch als steuerliche bezeichnet. Ob diese Bezeichnung sinnvoll ist hängt ab ob man unter "Subvention" nur direkte öffentlicher Mittel an Private versteht oder auch Verzicht des Staates auf Einnahmen. Im offiziellen der Bundesregierung werden solche Einnahmeverzichte als "subventionsähnliche bezeichnet (19. Subventionsbericht der Bundesregierung Bundestagsdrucksache 15/1536 S. 16).