Der Stadt Lichtenau ist mit Urkunde Regierungspräsidenten in Detmold vom 19. Juli 1976 31.30.02-07-) das Recht zur Führung eines Wappens worden.
Beschreibung des Wappens:
In Blau über einem kleeblattförmigen Torbogen eine silberne (weiße) heraldische Lilie ein breiter (weißer) Turm mit rotem Spitzdach und silbernen rotgedeckten Ecktürmchen; beiderseits eine ansteigende silberne (weiße) überragt von je einem silbernen (weißen) niedrigeren
Der Stadt Lichtenau ist ferner mit des Regierungspräsidenten in Detmold vom 19. Juli das Recht zur Führung eines Banners und Flagge verliehen worden.
Die Verwendung zu anderen als öffentlichen bedarf der Zustimmung des Rates.
Beschreibung des Banners:
Von Blau und Weiß im Verhältnis 1 : 3 : 1 längsgestreift dem Wappenschild der Stadt oberhalb der Mitte.
Beschreibung der Flagge: Von Blau und im Verhältnis 1 : 3 : 1 längsgestreift dem von der Mitte zur Stange verschobenen der Stadt.
Die Stadt Lichtenau ist zum 1. [[1975 ] durch das Gesetz zur Neugliederung der und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn (Sauerland/Paderborn-Gesetz) vom 5. November 1974 (GV NRW S. 1224) aus den Asseln Atteln Blankenrode Dalheim Ebbinghausen Grundsteinheim Hakenberg Herbram Holtheim Husen Iggenhausen Kleinenberg und Lichtenau