Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Im Kataster (auch Liegenschaftskataster ) werden alle Flurstücke nach ihrer Lage Nutzung Größe usw. verzeichnet und dargestellt.
Das Kataster (früher auch Flurbuch genannt) wird vom jeweils zuständigen Kataster- Vermessungsamt fortgeführt und ist Basis des Grundbuches . Unter Fortführung versteht man in diesem dass das Kataster immer auf dem neuesten zu halten ist.
Hauptteile des Katasters sind die Katasterbücher mit der Beschreibung der Grundstücke (Lage Nutzungsart Größe Gebäude Eigentümer..) und das sie Kartenwerk ( Katastermappe Liegenschaftskarte ). Das Amt oder ein befugter Ziviltechniker ÖbVI erstellt den amtlichen Lageplan des Grundstücks z.B. für eine Grundstücksteilung oder einen Bauantrag benötigt wird.
Vielfach sieht man heute das/den Kataster als Teil eines GIS (Geo- Informationssystem oder eines Bodeninformationssystems.
Der Kataster sagt man in Österreich Schweiz Teilen Süddeutschlands. Vermessungsamt und Grundstück ist im ganzen deutschen Sprachraum üblich Katasteramt und Flurstück hauptsächlich im Norden.
Auch jede andere systematische Erfassung und kann als Kataster bezeichnet werden etwa ein oder Weinkataster. Wie beim (Liegenschafts)kataster gibt es einen grafischen Teil (Plan ) und ein ( Register ) - letzteres heute meist als Datenbank oder in ein GIS integriert.
In Deutschland gibt es verschiedene länderspezifische Regelungen des Katasters (in Form von Vermessungsgesetzen und Vermessungserlassen je nach Bundesland). Eintragungen und der Katasterunterlagen (Plan und Liegenschaftsregister bzw. Liegenschaftskarte -buch) müssen dem Grundbuch mitgeteilt werden falls ein solches im existiert (Bsp.: Frankreich besitzt nur ein Hypothekenregister Elsass-Mosel-Raum). In Österreich ist der Kataster bundeseinheitlich geregelt.
Der Katasterplan (auch Liegenschaftskarte genannt) besitzt wie auch die Eintragungen Grundbuch öffentlichen Glauben und damit die gesetzliche der Richtigkeit (Regelungen hierzu im BGB §313 und in der Grundbuchsordnung GBO bundesweit gültig sind).
Katastervermessungen dürfen nur durch Ämter und bestellte Vermessungsingenieure ÖbVI (in Österreich durch Vermessungs- Ziviltechniker ) ausgeführt werden. Die Kosten werden nach Gebührenordnung erhoben.