Die Lippische Landeskirche ist eine der reformierten Kirchen innerhalb der EKD. Sie hat jedoch 11 Gemeinden lutherischer Prägung die eine eigenständige (Bezirk) innerhalb der Landeskirche bilden. Die Lippische trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei.
Hauptkirche der Lippischen Landeskirche ist die in Detmold.
Das Gebiet der "Lippischen Landekirche" umfasst bis 1947 bestehende Land Lippe das nach dem Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone gehörte und von dem Bundesland Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst beiden Landkreise Detmold und Lage welche bei Kreisreform zum Kreis Lippe (Kreissitz in Detmold) vereinigt wurden so das Gebiet der Landeskirche im Wesentlichen den Kreis Lippe innerhalb des Regierungsbezirks Detmold umfasst.
Die Geschichte der Lippischen Landeskirche ist mit der Geschichte des Landes Lippe verbunden vor der Reformation zu den Bistümern Minden und Paderborn Ab 1522 wurde jedoch in Lemgo nach Ordnung gepredigt und 1533 hielt die Reformation gesamten Lande Einzug. Ab 1605 trat der jedoch zum reformierten Bekenntnis über. Nur die Lemgo blieb lutherisch. 1854 wurden auch wieder Gemeinden zugelassen und die Lutheraner wurden den Gemeinden gleichgestellt. 1877 gab sich die Kirche Synodalordnung wenngleich die Synode zunächst wenig Bedeutung "Oberhaupt der Kirche" war der jeweilige des Fürstentums Lippe als "summus episcopus". Geistlicher war ein Generalsuperintendent. Nach Ende des Ersten Weltkrieges trat an die Stelle des landesherrlichen der neu geschaffene Landeskirchenrat mit dem Generalsuperintendenten Landessuperintendenten an der Spitze. 1931 gab sich Kirche eine neue Verfassung. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Lippe zunächst noch und wurde 1947 Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. Lippische Landeskirche blieb jedoch selbständig und trat "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei. Die Kirchenverwaltung befand sich von an in Detmold.
An der Spitze der Lippischen Landeskirche außerhalb der Tagungen der Landessynode der Landessuperintendent (bis 1936 Generalsuperintendent) der von der Landessynode gewählt wird. Mit der Vollendung seines Lebensjahres tritt der Landessuperintendent in der Regel den Ruhestand.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder die Synodale werden auf Jahre von den Klassensynoden gewählt bzw. vom berufen werden. Ihr gehören u.a. die Superintendenten 8 Klassen an. Die Aufgabe der Synode ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender Synode ist der Präses . Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung Kirche dar.
Der Landessuperintendent hat seinen Amtssitz in Detmold. Er Vorsitzender des "Kollegiums" das aus dem Landessuperintendenten einem juristischen und einem lutherischen Kirchenrat besteht im Landeskirchenamt in Detmold seinen Sitz hat. Kollegium bildet wiederum zusammen mit dem Präses der Synode) und 3 weiteren Synodalen den Landeskirchenrat also die Kirchenleitung ("Regierung der Kirche") Vorsitzender ebenfalls der Landessuperintendent ist. Der Landeskirchenrat das Hauptorgan der Landeskirche. Sie vertritt die wenn diese nicht tagt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit auf 4 Jahre gewählten Kirchenvorständen Mitglieder die "Kirchenältesten" sind. Dem Kirchenvorstand gehören die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde sowie weitere mit beratender Stimme an. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Klasse (Bezirk) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Superintendent steht. Klassen haben als Gremium die Klassentage deren von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden entsandt sowie einen Klassenvorstand zu dem der Superintendent Stellvertretende Superintendent ein Pfarrer als Schriftführer sowie Kirchenälteste aus den Kirchengemeinden gehören. Die Klassen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) . Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Lippischen Landeskirche
Die 7 reformierten Klassen sind in 61 und die lutherische Klasse in 11 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung Kirchengemeinden etwas geringer. Im Laufe der folgenden hat sich die Zahl jedoch erhöht indem in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so wurden dass man sie aufteilte und damit Kirchengemeinden entstanden. Lutherische Gemeinden gibt es in Salzuflen Blomberg Detmold Lemgo und Lage bzw. Ortsteilen dieser Städte und Gemeinden.
Die Gemeinden der Lippischen Landeskirche singen sangen in den letzten Jahrzehnten vor allem folgenden Gesangbüchern:
Neues Gesangbuch für die Evang.-Luth. Gemeinden des Lippe aus den besten Liedersammlungen nebst einem und Gebetbuche 1844
Gesangbuch für kirchliche und häusliche Andacht der Gemeinden im Fürstenthume Lippe Lemgo 1830
Gesangbuch für die kirchliche und häusliche Andacht evang.-reformierten Gemeinden im Fürstentum Lippe - Neue Detmold 1918
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für Lippe Einheitsgesangbuch von Rheinland und Westfalen bzw. eigenem Lippischen Anhang
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland und Lippe Bielefeld u.a. 1969
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Kirche Rheinland die Evangelische Kirche von Westfalen die Landeskirche in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) in auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn; eingeführt am 1. Advent 1996