Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. KFZ-Kennzeichen wurden in Österreich vergleichsweise spät nämlich erst 1905 eingeführt. Das erste Kennzeichen wurde am Jänner 1906 in Wien ausgegeben. Dieses war an Auto und Motorrad vorne und hinten in schwarzer Schrift weißem Grund anzubringen. Es durfte entweder aufgemalt in Form einer Tafel angebracht werden.
Die bis 1918 zur Österreichischen Reichshälfte Österreichisch – Ungarischen Monarchie gehörenden Kronländer hatten eigenes Kennzeichensystem. Das Kennzeichen bestand aus einer bzw. Rayonkennung in Buchstaben gefolgt von einer die der Registernummer im sogenannten „Evidenzverzeichnis“ (in dem heutigen Zulassungsregister vergleichbar) entsprach.
B Niederösterreich mit Ausnahme des Wiener Polizeirayons
C Oberösterreich
D Salzburg
E Tirol
F Kärnten
H Steiermark
J Krain (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten)
K Küstenland (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten)
M Dalmatien (bis 1919 durch Jugoslawien beibehalten 1921: Burgenland)
N Prager Polizeirayon (=Stadt Prag) (bis 1932 die Tschechoslowakei beibehalten)
O Böhmen mit Ausnahme des Prager Polizeirayons 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
P Mähren (bis 1932 durch die Tschechoslowakei
R (bis 1932 durch die Tschechoslowakei beibehalten)
S Galizien (bis 1918 dann polnisch)
T Bukowina (bis 1918 dann rumänisch)
W Vorarlberg
Diese Kennungen blieben auch nach dem der Monarchie bestehen sofern sie sich auf Österreich Sie werden heute noch in Österreich für Registrierung von Booten verwendet.
Es durften höchsten dreistellige Zahlen verwendet Sobald alle Zahlenreihen innerhalb der dreistelligen Zahlen waren wurden dem Erkennungsbuchstaben römische Ziffern von ab beigefügt und die Nummerierung wieder mit begonnen. Dieselben Nummern wurden jeweils für Automobile Motorräder ausgegeben. Die Polizeidirektionen Wien und Prag die Nummern fortlaufend aus die anderen Behörden von den Landesstellen bestimmte Nummernkreise zugewiesen um den ersten Blick feststellen zu können in Bereich eines Kronlandes ein Fahrzeug zugelassen war.
1930 trat ein neues Kraftfahrgesetz in Kraft. Schilder waren nun schwarz mit weißen Buchstaben. das Kennzeichensystem selbst wurde völlig neu geordnet blieb bis 1990 – nur unterbrochen durch Zeit des Anschlusses an Deutschland – im unverändert.
1939 nach dem Verlust der Eigenstaatlichkeit wurden deutschen Tafeln mit neuen Kennbuchstaben (beispielsweise W Wien Nd für Niederösterreich damals Niederdonau genannt) (s. KFZ-Kennzeichen (Deutschland) )
Im August 1945 wurden nur in den von der Armee besetzten gebieten (Niederösterreich Teile des Burgenlandes und Wiens) neue Kennzeichentafeln ausgegeben: schwarzer Grund Zahlen links das Bundeswappen rechts das Landeswappen. restlichen Gebiete behielten die Kennzeichen und Kennzeichentafeln 1939 bei. Ab 1947 wurden wieder einheitlich Tafeln in der Form (schwarzer Grund weiße Schrift keine Wappen) allerdings mit den alten vor 1939 gültigen der einzelnen Behörden. Die Kennzeichentafeln mit Wappen umgetauscht. Bestimmte Nummerngruppen wurden auch speziellen Fahrzeugen Taxis Autobussen Gemeindefahrzeuge) zugeteilt. Dafür entfielen die Kennungen und „OB“. Die Kennzeichentafeln für Anhänger bekamen eine roten Umrandung.
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD . Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K .
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit Farben eingeführt:
blau für Probefahrten
blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
grün für Überstellungsfahrten
rot für ausländische Anhänger die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen sowie für Motorfahrräder. Diese Farbcodes sind noch in Verwendung und werden weiter unten näher
1968 wurden die vorderen Kennzeichentafeln bei Motorrädern
Um 1975 wurde in einigen Bezirken das verfügbare voll ausgeschöpft. Daher wurde in Niederösterreich in Bezirken die Erweiterung durch die Zahl 90.000 N 91.312 . Weiters wurden die 100-er des Kennzeichens durch Buchstaben ersetzt: N 11.A02 11.C99 usw.
Diese Zahlensystematik wird noch heute bei Institutionen oder Verwaltungen als Bezirkskennziffer verwendet (z.B. Kreuz Niederösterreich Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)
Im Jahre 1988 wurden neue KFZ-Kennzeichen in Österreich eingeführt die ab 1990 ausgegeben wurden. Alte Kennzeichen bzw. Kennzeichentafeln weiter gültig. Bei Änderungen in der Fahrzeugzulassung wird das Kennzeichen auf ein solches nach neuen System geändert.
Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf Grund anstatt weißer Schrift auf schwarzem Grund) auch das Identifikationssystem völlig neu gestaltet. Anstatt vorangestellten Buchstabens zur Identifikation des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Landeshauptstädte und einer ein bis sechsstelligen Zahl (Beispiel: O-925.101 für ein oberösterreichisches KFZ-Kennzeichen ) wird nun jedes Kraftfahrzeug durch ein System welches aus einer des Bezirks bzw. der Landeshauptstadt und einem (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben) identifiziert. die Kennung die eines Bezirkes einer Landeshauptstadt einer Landesregierung so ist nach dieser Kennung jeweilige Landeswappen als Trennung zum eigentlichen Vormerkzeichen Bei Fahrzeugen von Behörden wie Polizei Bundesheer ist das Landeswappen durch das Bundeswappen ersetzt. Bei Diplomatenkennzeichen entfällt das Wappen; ist das Trennzeichen ein Bindestrich. Eine Liste Kennungen ist weiter unten angeführt.
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte Staatsfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:
B Burgenland
K Kärnten
N Niederösterreich
O Oberösterreich
S Salzburg
ST Steiermark
T Tirol
V Vorarlberg
W Wien
Die Kennung für staatliche Institutionen wie Heer Zollwache usw. wurde aus dem alten unverändert übernommen (siehe oben).
Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und Zeichen in Landeshauptstädten und in Wien fünf sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Q Ä Ö und Ü ist nicht Die Ziffer "0" an der ersten Stelle Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe "O" der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder Institutionen).
VB Fahrzeug der städtischen Verkehrsbetriebe (W-7261VB)
Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen dem Trennzeichen nur aus Ziffern.
Beispiel:
N-1 Landeshauptmann von Niederösterreich
TK-10 Konsul im Land Tirol
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben hinten eine kleine rote Nummertafel mit weißer Das Identifikationssystem ist das selbe wie bei anderen Fahrzeugen.
Seit 1.Juli 2003 haben die Kennzeichentafeln - wie in anderen EU-Staaten auch – auf der linken ein blaues Feld mit einem weißen "A". Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen nur innerhalb EU. Bei Reisen in andere Staaten ist wie vor das ovale weiße Zeichen mit "A" notwendig.
In Österreich sind so genannte Wunschkennzeichen bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede eine Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Wunschkombination kann von der Behörde aus diversen abgelehnt werden (wie die Zeichenfolge SS oder nationalsozialistische Abkürzungen).
Bei Wunschkennzeichen müssen die Vormerkzeichen zwischen und fünf Zeichen in Landeshauptstädten und in vier bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer drei oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie mit einem Buchstaben beginnen und mit einer enden sowie mindestens einen Buchstaben und eine enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung Buchstaben Q Ä Ö und Ü ist gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten im Ziffernblock ist unzulässig.
W-OOO1 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Wien
HB-NR1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Hartberg
Jedes Vormerkzeichen kann für jeden Bezirk einmal vergeben werden damit das einzelne Fahrzeug identifiziert werden kann. Die Reservierung bzw. Zuweisung Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden derzeit € 145.- beträgt. Diese Reservierung gilt Jahre kann dann durch eine neuerliche Einzahlung werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zu Gute. Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf andere Person übertragbar und kann daher auch verkauft oder verschenkt werden.
Zusätzlich zu den Standardkennzeichen gibt es andersfarbige Kennzeichen:
blau für Probefahrten
Solche Kennzeichen werden vor allem von Werkstätten um Probefahrten mit Kundenfahrzeugen bzw. nicht zugelassenen durchführen zu können. Dazu braucht die Werkstätte generelle Bewilligung sowie Versicherung . Diese Kennzeichen sind nicht an ein Fahrzeug gebunden.
blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
Rechts neben dem eigentlichen Kennzeichen auf blauem befindet sich ein roter Streifen auf dem Ablauf der Zulassung ersichtlich ist (z.B. 12/04).
grün für Überstellungsfahrten
Diese sind für höchstens drei Wochen gültig einer weißen Vignette die das Ablaufdatum trägt der Kennzeichentafel sichtbar gemacht). Überstellungskennzeichen dienen dazu zugelassene Fahrzeuge an einen anderen Ort (auch das Ausland) zu überstellen bzw. als temporärer bei Verlust der "normalen" Kennzeichentafel.
rot
Werden Anhänger mit einem inländischen Zugfahrzeug gezogen dann diese Kennzeichentafel über der ausländischen des Anhängers Das Kennzeichen auf dieser roten Tafel ist wie des Zugfahrzeuges. Auch Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge haben rote Kennzeichentafeln.
Fälschlicherweise wird oft angenommen dass man ohne Kennzeichentafel auf öffentlichen Flächen abstellen darf. ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung die man allem in Städten kaum bekommt erlaubt.
Zusätzlich zum Kennzeichen müssen die Kraftfahrzeuge Pickerl als Prüfplakette aufgeklebt haben welches den Zeitpunkt der technischen Überprüfung ausweist (entspricht der deutschen TÜV-Plakette).
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Liste_der_%F6sterreichischen_KFZ-Kennzeichen.html">Kfz-Kennzeichen (Österreich) </a>