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1834 Georg August Kuckuck
1835 Franz August Hagemann
Konrad Rudolf Hoppenstedt
1845 Carl von Beaulieu-Marconnay
1854 Gottlob Heinrich Bergmann
1882 Friedrich Boysen
1882 August Helmer
1882 Hermann Roemer
1888 Conrad Wilhelm Hase
1892 Friedrich-Wilhelm Schwemann
1909 Dr. Gustav Struckmann
1911 Heinrich Wilhelm Pelizaeus
1914 Adolf Bertram
1918 Dr. Otto Gerland
1928 Max Leeser
Am 03.07.1933 wurden Adolf Hitler und Paul von Hindenburg am 12.02.1934 Hanns Kerrl und Hermann "wegen der Verdienste um Volk und Staat" Ehrenbürgern ernannt. Nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung kann Ehrenbürgerrecht nur an lebende Personen die sich die Gemeinde verdient gemacht haben verliehen werden. erlischt mit dem Tode. Eine Aberkennung kann nur zu Lebzeiten erfolgen. Der Rat der Hildesheim hat daher in seiner Sitzung am einstimmig eine Resolution beschlossen in der er ausdrücklich von der Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Kerrl und Muhs distanziert.
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