Das Land Niedersachsen besteht aus insgesamt 1.023 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand 1.1.2003). Hinzu kommen 25 gemeindefreie Gebiete (davon 3 bewohnt). Die 1.023 Städte Gemeinden verteilen sich wie folgt: 10 Kreisfreie Städte (¹ und ²) 7 Große selbständige Städte 54 Selbständige Gemeinden und 952 sonstige Städte und Gemeinden . Von den letztgenannten haben sich 736 zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu insgesamt 140 Samtgemeinden zusammen geschlossen. Die Samtgemeinden sind - die Gemeinden selbst - Körperschaften des öffentlichen Rechts ) die meist einen landschaftsbezogenen Namen haben. werden sie aber auch nach dem Sitz Verwaltung bezeichnet. Demzufolge kann es in Niedersachsen und denselben Namen sowohl für eine Gemeinde auch für eine Samtgemeinde geben. Es handelt jedoch hierbei um 2 unterschiedliche Gebietskörperschaften mit Gemeindevertretungen und Aufgaben.
¹ aufgrund des "Göttingen-Gesetzes" vom 1.7.1964 gelten für Stadt Göttingen obwohl sie in den Landkreis eingegliedert wurde die Vorschriften über kreisfreie Städte durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses nichts anderes bestimmt wird" ² aufgrund des "Gesetzes über die Region Hannover" 5.6.2001 ist Hannover eine kreisfreie Stadt "soweit Gesetz keine andere Regelungen trifft"
Zunächst folgt eine alphabetische Übersicht sämtlicher Gemeinden. (Wenn Sie bei der alphabetischen Liste einen ergänzen möchten der keine politisch selbständige Gemeinde dann tragen Sie diesen am Ende dieser bei "Dörfer bzw. Ortsteile" ein.)
¹ aufgrund des "Göttingen-Gesetzes" vom 1.7.1964 gelten für Stadt Göttingen obwohl sie in den Landkreis eingegliedert wurde die Vorschriften über kreisfreie Städte durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses nichts anderes bestimmt wird" ² aufgrund des "Gesetzes über die Region Hannover" 5.6.2001 ist Hannover eine kreisfreie Stadt "soweit Gesetz keine andere Regelungen trifft"
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