Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist eine besondere Form eines Tarifvertrags .
Innerhalb der in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag konkrete Vergütungshöhe für die Arbeitsverhältnisse in seinem
Dabei werden meist die Tätigkeiten zu definierten Vergütungsgruppen zusammengefasst und sodann die Vergütung diese Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird auch nach differenziert um die Erfahrungen eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden welcher es zuzuordnen ist. Bei dieser "Eingruppierung" ist so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.
Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nach unten abgewichen werden sofern der Tarifvertrag das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.
Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages in der Regel kürzer als die des Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Lohn-_und_Gehaltstarifvertrag.html">Lohn- und Gehaltstarifvertrag </a>