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Lohnsteuer


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Die Lohnsteuer ist wie die Kapitalertragsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer .

Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus Arbeit (§ 19 EStG ) erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer errechnet aus den Lohnsteuertabellen und den persönlichen Merkmalen Arbeitnehmers (siehe auch Lohnsteuerklasse ) die sich aus der Lohnsteuerkarte ergeben.

Natürlich gibt es von dieser Berechnung deutschen Steuerrecht Ausnahmen. Von verschiedenen Zuwendungen der an die Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer mit Steuersätzen (zwischen 5 und 25%) erhoben.

Beispiele: Beiträge zu Direktversicherungen Erstattungen für zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aushilfslöhne

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von gezahlten Löhnen einzubehalten und an das zuständige abzuführen.




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