Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Lohnsteuer ist wie die Kapitalertragsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer .
Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus Arbeit (§ 19 EStG ) erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer errechnet aus den Lohnsteuertabellen und den persönlichen Merkmalen Arbeitnehmers (siehe auch Lohnsteuerklasse ) die sich aus der Lohnsteuerkarte ergeben.
Natürlich gibt es von dieser Berechnung deutschen Steuerrecht Ausnahmen. Von verschiedenen Zuwendungen der an die Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer mit Steuersätzen (zwischen 5 und 25%) erhoben.
Beispiele: Beiträge zu Direktversicherungen Erstattungen für zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aushilfslöhne
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von gezahlten Löhnen einzubehalten und an das zuständige abzuführen.