Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Magistrat ( lat. Magistratus = Obrigkeit) ist die Exekutive also die ausführende Gewalt einer Stadt. Bezeichnung wird nur in Bundesländern für Städte die eine Magistratsverfassung in ihrer Gemeindeordnung konstituieren. In Gemeinden ohne Stadtrecht lautet die Bezeichnung Gemeindevorstand.
In der Antike war dies auch Bezeichnung von verschiedenen Ämtern die in der vom Volk vergeben wurden (Archon Prätor etc). Im Mittelalter wurde dieser Begriff aufgenommen und diente Bezeichnung für gewählte städtische Amtsträger.
Für gewöhnlich werden die Mitglieder des durch die Legislative (z.B. die Stadtverordnetenversammlung ) gewählt. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister werden häufig von der Bevölkerung gewählt.
Die Magistratsmitglieder tragen verschiedene Bezeichnungen: Oberbürgermeister ( Großstädte ) Bürgermeister Stadtrat . In Großstädten wandelt sich die Bezeichnung Stadtrat zu Bürgermeister. Der Bezeichnung kann eine vorangestellt werden (z. B. Stadtbaurat).
Den Magistratsmitgliedern werden oft einzelne oder Dezerate Dezernate zugeordnet. Dies sind meistens:
Bildung
Finanzen
Freizeit
Gesundheit
Integration
Kultur
Planung
Sicherheit
Sport
Umwelt
(Wohnungs-)bau
Die Zuordnung muss jedoch der Frage tragen ob die Magistratsmitglieder hauptamtlich oder ehrenamtlich sind. Entsprechendes regelt die Hauptsatzung der Gemeinde.