Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 12. Februar 2012 

Mandant


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Unter Mandant versteht man den Kunden bzw. Auftraggeber
  • der in einem Softwaresystem eingerichtet werden kann. Mandant ist die oberste Ordnungsinstanz in dem IT -System und stellt eine datentechnisch und organisatorisch Einheit im System dar und wird über Parameter gesteuert bzw. definiert.
  • eines Rechtsanwalts (Klient).

vergleiche Mandat




Bücher zum Thema Mandant

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Mandant.html">Mandant </a>