Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Mandat ist ein Auftrag (aus lateinisch ex manu datum - aus der Hand gegeben).
In einer repräsentativen Demokratie wird das Mandat als Auftrag des an den Abgeordneten in der Volksvertretung verstanden. wird das freie Mandat das den Vertreter an keine Aufträge Weisungen bindet (vgl. Art. 38 Abs. 1 2 GG ) und das imperative Mandat bei dem sich der Mandatierte innerhalb ihm vorgegebenen Rahmens bewegen muss. Meistens ist Mandat in der Volksvertretung nur an die gebunden nicht aber an die Partei oder an die Fraktion oder Gruppe. Fraktionszwang ist theoretisch mit dem freien Mandat
Innerhalb der Rechtsberatung wird der Auftrag einen Rechtsanwalt als Mandat bezeichnet. Der Auftraggeber ist Mandant . Der Rechtsanwalt ist aber an ein Mandat gebunden da er ausschließlich die Interessen Mandanten zu vertreten hat. Andernfalls kann er Haftung herangezogen werden.
Ein freies Mandat liegt auch in Händen des gewählten Betriebsrates . Dieser ist nicht an Weisungen der oder an Beschlüsse der Betriebsversammlung gebunden. Auch keine zwingende Bindung des Betriebsrates an Gewerkschaften lediglich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wird verlangt.