Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Mit dem Anfang 1995 in Kraft Gesetz über den Schutz von Marken und Kennzeichnungen (MarkenG) wird der Begriff der Marke wie folgt definiert:
"Als Marke können alle Zeichen insbesondere Wörter Personennamen Abbildungen Buchstaben Zahlen Hörzeichen dreidimensionale Gestaltungen der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt die geeignet sind Waren oder Dienstleistungen eines von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§3 Abs. I MarkenG).
Während diese Definition alle zentralen Forderungen einen Markenartikel aus Herstellersicht berücksichtigt bleibt die bei den Konsumenten unberücksichtigt.