Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Marktrecht war das im Markt geltende Recht (Stadtrecht). Es war das Märkte zu veranstalten. Bewohner eines Marktortes hielten dieses Recht Fremde konnten es eingeschränkt erwerben. Mit dem Marktrecht war das in einem Marktort verbunden.
Das Marktrecht wurde den Ortschaften vom HRR Kaiser/König ausgestellt.