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Martin Anton Delrio


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Martin Anton Delrio (* 17. Mai 1551 in Antwerpen ; † 19. Oktober 1608 in Löwen) war Jesuit und Hexentheoretiker .

Inhaltsverzeichnis

Leben

Martin Anton Delrio wurde 1551 als eines spanischen Edelmannes in Antwerpen geboren. Schon wurde wohl seine außergewöhnliche Begabung erkannt was vor allem auf dem Gebiet der Sprachenbeherrschung Er lernte in der Schule nicht nur alten Sprachen Latein Griechisch Hebräisch und sogar Chaldäisch sondern beherrschte auch Flämisch Spanisch Italienisch und Deutsch .

Er studierte zunächst in Paris und erwarb dort den Grad eines Magisters der Philosophie bevor er sich in Löwen dem Studium der Rechtswissenschaften widmete. Dieses er in Salamanca fort und promovierte schließlich 1574 in

In seine Studienzeit fällt wahrscheinlich auch Beginn seiner schriftstellerischen Tätigkeit wobei er sich auf das Edieren und Kommentieren lateinischer Autoren wie etwa Livius Seneca oder Claudian beschränkte.

Seit 1575 befand er sich nach Berufung durch den spanischen König Philipp II. Senator im Regierungskollegium in Brabant . 1577 wurde er dann bereits Generalauditor Armee dann Vizekanzler und schließlich Generalprokurator - was alles seine hohen Qualitäten spricht.

Allerdings fühlte er sich in der offensichtlich letztendlich nicht sehr wohl wozu auch andauernden Unruhen in den Niederlanden beigetragen haben mögen. Er legte im 1580 alle öffentlichen Ämter nieder ging nach und trat dort am 9. Mai 1580 Valladolid in den Jesuitenorden ein. Allerdings wird er von seinem Orden wieder zurück nach Löwen geschickt - zum Theologiestudium. Dieses setzte er später in Mainz fort. Von 1589 bis 1604 wirkte dann selbst als Professor der Philosophie Moraltheologie der Heiligen Schrift an den jesuitischen Lehranstalten Doaui Zürich Löwen und Graz .

Am 19. Oktober 1608 starb Martin Delrio krank und erschöpft von einem gelehrten für das er den Ausspruch des von verehrten Philosophen Sokrates "Errare hominis esse ..." in die "Scientes errata corrigere" umwandelte.

Das Hexentraktat

Das berühmteste schriftstellerische Werk des Hexentheoretikers Martin Anton Delrio ist zweifelsohne sein Disquisitionum magicarum libri sex das er 1599 in Löwen verfasste dort auch drucken ließ. Obwohl es mehrere erlebte muss seine Wirkung für ein 'breites' ausgeschlossen werden da es niemals übersetzt wurde somit nur den lateinsprechenden Gelehrten zugänglich war ist.

Er liefert mit dieser Schrift ein umfassendes Kompendium aller wichtigen bisher erschienenen Hexentraktate . So verweist er beispielsweise auf den Hexenhammer oder auf das Werk von Jean Bodin . Damit liefert er seinen Lesern gleichzeitig umfassendes Bild der Entwicklung der Hexenlehre und des Dämonologieglaubens . Für ihn sind der Glaube an Besessenheit die Notwendigkeit von Teufelsaustreibungen und verschiedene Arten von Schadenszauberei wichtige Bestandteile der christlichen Lehre. Dabei er dass er sich überhaupt keinerlei Arten Zauberei ohne Ketzerei vorstellen kann. Somit stellt auch die Weiße Magie für Delrio ein verfolgungsrelevantes Verbrechen dar.

Nach einem einführenden Prolog in dem die Nützlichkeit seines Traktates betont gibt er Übersicht über den Inhalt seiner nun folgenden Bücher zur Hexenlehre :

  • Lib. I. De Magia generatim & Naturali Artificiali & Praestigiatrice agitur.
  • Lib. II. De Magia Daemoniaca & efficacitate.
  • Lib. III. De Maleficio & vana
  • Lib. IV. De Prophetia Divinatione &
  • Lib. V. De Iudicis officio & iudiciario in hoc crimine.
  • Lib. VI. De officio confessarii ac licitis illicitis.

Delrio erhoffte sich von seinem Werk möge als eine Art Handbuch für Richter Deshalb geht er bei der Darstellung nach Schema vor:

  • Beschreibung eines typischen Hexenverbrechens
  • Veranschaulichung durch ein 'historisch' nachgewiesenes Fallbeispiel entnommen aus einem der Werke seiner Vorgänger)
  • Schlussfolgerung aus den vorangegangenen Punkten dass sich um einen Fall des Zaubereiunwesens handele dass die Beklagte als Hexe überführt werden müsse
  • Forderung nach Befragung der Angeklagten - zwar so lange bis das Geständnis erfolgt nötig unter Anwendung der Folter
  • Betonung dass das erfolgte Geständnis nicht nur ein Beweis für die Gültigkeit der Hexenlehre ist sondern auch zeige dass hier recht das Inquisitionsverfahren mit Anwendung der Folter erfolgt ist.

Dieses Beweisverfahren veranlasste den Hexenverfolgungsgegner Christian Thomasius folgendes Bild von Delrios Traktat aufzustellen:

"Anno 1599 hat der Martinus Delrio Jurist sechs Bücher geschrieben von der Zauberey er als ein sehr belesener Mann alle zusammen gebracht und weil er nach Art Scolastiker disputiert hat er mit desto grösserem die persuasion von dem pacte derer bösen mit denen Hexen und von dem Glauben man den Bekänntnüssen deren Hexen beylegen müssen Leuten beygebracht. Denn weil er gesehen so er solche Scribenten noch zum Überfluß an."

  

Quellen- und Literaturhinweise

  • Martin Anton Delrio Disquisitionum Magicarum libri quibus continetur accurata curiosarum artium et vanarum confutatio utilis Theologis Iurisconsultis Medicis Philologis Mainz
  • Christian Thomasius Vom Laster der Zauberei. die Hexenprozesse. De Crimine Magiae. Processus Inquisitorii Sagas hrsg. überarbeitet und mit einer Einleitung von Rolf Lieberwirth ND der Ausgabe Weimar 2. Auflage München 1987.
  • Edda Fischer Die 'Disquisitionum Magicarum libri von Martin Delrio als gegenreformatorische Exempel-Quelle Frankfurt M. 1975 (Diss.).
  • Manfred Hammes Hexenwahn und Hexenprozesse Frankfurt M. 1977.

Weblinks




Bücher zum Thema Martin Anton Delrio

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