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Meineid


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Der Meineid ist ein Verbrechen gegen die Rechtspflege . Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe die Höchststrafe 15 Jahre Freiheitsentzug. Früher dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die zum Schwören erhobene Hand abgeschlagen.

Der Meineid (§ 154 StGB ) ist das vorsätzliche Schwören eines falschen Eides vor einem Gericht oder einer Eid abzunehmenden Stelle ( Richter ). Inzwischen ist auch der Meineid vor strafbar.

Generell ist jede Aussage vor Gericht beeiden sodass der falsch aussagende Zeuge stets Gefahr läuft in die des Meineides zu geraten. Grundsätzlich ist aber Falschaussage strafbar: sowohl die uneidliche Falschaussage als der fahrlässige Falscheid .

Der Versuch des Meineides beginnt nicht mit der sondern mit dem Schwören der Eidesformel .

Die Strafbarkeit begründet sich aus der und dem Vertrauen in die Rechtspflege.

Siehe auch: Eidesstattliche Versicherung Schwur




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