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Meistbegünstigungsprinzip


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Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen die Handelsvorteile die einem Vertragspartner werden im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern werden. Dieses Prinzip findet Anwendung in den Zoll- und Handelsbestimmungen (General Agreement on Tariffs Trade kurz GATT ) sowie deren Nachfolgeorganisation WTO (Welthandelsorganisation).

Verfahrensrecht

Im Verfahrensrecht besagt das Meistbegünstigungsprinzip dass gerichtliche Entscheidung die in der falschen Form wurde (z.B. Beschluss statt Urteil ) sowohl mit dem Rechtsmittel angefochten werden kann das der Form als auch mit dem Rechtsmittel das bei richtigen Entscheidungsform gegeben wäre. Ziel ist es Rechtsmittelführer das Risiko abzunehmen dass er ein Rechtsmittel einlegt. Normalerweise wird ein unstatthaftes Rechtsmittel als unzulässig abgewiesen.




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