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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Meldepflichtige Infektionskrankheiten


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Meldepflichtige Infektionskrankheiten:

In Deutschland sind bestimmte übertragbare Krankheiten Das bedeutet das Verdacht auf Infektion die oder der Tod durch die im Gesetz Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. ist im allgemeinen der behandelnde Arzt.

Man unterscheidet im wesentlichen die namentliche zum Beispiel bei Botulismus oder Cholera von anonymen zum Beispiel bei Sypillis oder Fuchsbandwurm. Krankheiten sind bes. im § 6 und 7 aufgezählt.

Dieser Link führt zum Gesetzestext: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten Menschen

Neben Krankheiten müssen auch Personen gemeldet In Deutschland geschieht das beim Einwohnermeldeamt.




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