Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Metropolit bezeichnete man in den Ostkirchen ursprünglich den Bischof einer Provinzhauptstadt. Heute ist der Metropolit Leiter einer unabhängigen Landeskirche. In Griechenland ist der Titel für alle Bischöfe.
In der römisch-katholischen Kirche ist der Metropolit der Vorsteher einer Kirchenprovinz zugleich ist er Bischof einer zu Kirchenprovinz gehörenden Diözese deren Bischofssitz durch den Papst als bestimmt oder anerkannt ist (CIC 1983 c. Der Metropolit ist immer auch Erzbischof .
Gegenüber den Bischöfen der zu seiner gehörenden Bistümern hat er folgende Rechte: er a) darüber wachen dass Glaube und kirchliche gewahrt werden und eventuelle Missbräuche dem Papst b) eine kanonische Visitation durchführen wenn ein Suffraganbischof dieses unterlassen hat; der Grund hierfür jedoch vorher vom Apostolischen Stuhl anerkannt werden c) den Diözesanadministrator bei Vakanz eines Bischofsstuhls wenn dieser nicht innerhalb von 8 Tagen gewählt wurde oder die vom Recht vorgeschriebenen nicht erfüllt. ( CIC 1983 c. 436 § 1). Wenn Umstände dies erfordern können dem Metropoliten vom Stuhl besondere Aufgaben und Vollmachten zugewiesen werden rechtlich genau zu fassen sind ( CIC 1983 c. 436 § 2). Andere kommen dem Metropoliten nicht zu; er kann in allen Kirchen seiner Kirchenprovinz geistliche Handlungen wie ein Bischof in seiner eigenen Diözese; einer anderen Bischofskirche allerdings nur nach vorheriger des Bischofs ( CIC 1983 c. 436 § 3).