Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. In der Schiffahrt bezeichnet eine Meuterei ist ein Aufstand der Mannschaft gegen den Kapitän auf einem Schiff . Der Begriff existiert ebenfalls im allgemeinen Kontext. Das Deutsche Wehrstrafgesetz definiert in §27 die Meuterei als eine gemeinschaftlich begangene Gehorsamsverweigerung 20) eine Bedrohung (§ 23) eine Nötigung 24) oder einen tätlichen Angriff (§ 25).
Historisch stehen Meutereien oft am Anfang Revolutionen oder Putschversuche.