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Mietrecht


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Das Mietrecht regelt als Teil des Zivilrechts die entgeltliche Überlassung einer Sache durch eine Person (Vermieter) an eine Person (Mieter). Ist die Überlassung unentgeltlich ist Rechtstypus eine Leihe.

Das Entgelt der Überlassung ist die Miete (früherer Sprachgebrauch: der Mietzins). Wesentlicher Bestandteil Mietrechts ist die Überlassung der Sache zum Nicht dagegen eine besondere Obhutspflicht für die (sog. Verwahrung). Das Mietrecht begründet auch keine der Früchte aus der Sache (sog. Pacht ).

Das Mietrecht bezieht sich stets auf zugrunde liegende Schuldverhältnis ( Mietvertrag ). Es ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 535 ff. geregelt.




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