Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Militärgericht ist ein Gericht das aus Militärrichtern besteht und die über Angehörige des Militärs ausübt.
In Deutschland bestand bis 1945 eine Militärgerichtsbarkeit an der Spitze das Reichskriegsgericht. Die Bundeswehr hat keine eigenen Wehrgerichte ihre Angehörigen der zivilen Justiz . Für die Entscheidungen nach der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung sind aber besonders eingerichtete Truppendienstgerichte zuständig. Das Grundgesetz ließe eigene Wehrgerichte für den Verteidigungsfall für Auslandseinsätze sowie für Schiffe auf See zu bislang wurden diese jedoch nicht