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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 20. Mai 2013 

Militärischer Abschirmdienst


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Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist Teil der deutschen Streitkräfte ein Nachrichtendienst der in der Bundeswehr und für die Bundeswehr die Aufgaben die außerhalb der Bundeswehr von den Behörden Verfassungsschutz wahrgenommen werden.

Der MAD untersteht als Nachrichtendienst dem Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung truppendienstlich dem Stellvertreter des Generalinspekteurs und der zentralen Militärischen Dienststellen. Zur Zeit arbeiten 1.300 Menschen für den MAD.

Der MAD unterhält kein Informantennetz in Bundeswehr. Er ist nicht befugt Zwang anzuwenden er darf sich auch nicht im Wege Amtshilfe die Zwangsbefugnisse anderer Dienststellen zu Nutze

Aufgaben

Die Aufgaben des MAD sind im vom 20. Dezember 1990 verankert und wurden am 9. Januar 2002 durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz erweitert.

  • Schutz der Bundeswehr und ihrer Einrichtung Spionage und Sabotage
  • Überprüfung von Mitarbeiter der Bundeswehr die Geheimdokumenten arbeiten
  • Zusammentragen von Informationen zu extremistischen und sicherheitsgefährdenden Aktivitäten in Bundeswehr
  • Aufspüren der verbotenen Tätigkeiten von Mitarbeitern Bundeswehr für andere Geheimdienste bzw. Staaten

Kontrolle des MAD

Die Kontrolle durch den Deutschen Bundestag erfolgt in erster Linie durch das Kontrollgremium nach dem "Gesetz über die parlamentarische nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (PKGrG) vom 11. 1978 in der Fassung vom 17. Juni Zusätzlich unterliegt die Arbeit des MAD auch Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz .

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