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Ministerium


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Ministerium (zu lat. minister) bezeichnet eine oberste eines Staates. Regelmäßig wird es von einem Minister geleitet der der Regierung des Staates angehört.

Aufgaben

Seine Aufgaben sind üblicherweise

  • die Unterstützung des Ministers bei der seiner politischen Aufgaben;
  • die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und mit den zusammen es den Geschäftsbereich des bildet;
  • die eigenständige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.

Das Ministerium steht an der Schnittstelle politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter ( Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.

Arten

Ministerien sind in der Geschichte immer ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z.B. der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums das die Regierung beinhaltete.

Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts entstanden: Finanzen Angelegenheiten Krieg Inneres Justiz. Im Zuge der des Wohlfahrtsstaates kamen neue Staatsaufgaben hinzu deren Erledigung werden musste und die Gründung weiterer Ministerien sich zog etwa für Arbeit Gesundheit Soziales u.ä.

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland als föderal organisiertem Staat gibt es Ministerien sowohl in der Bundesregierung als auch in den Ländern .

a) Der Bund hat "Bundesministerien". Bis die 1980er Jahre firmierten sie als "Bundesminister" selbst ihnen Damen vorstanden. Durch Organisationserlass wurde schließlich neutrale Form eingeführt.

b) In den Ländern differieren die Üblich sind "Ministerium" "Landesministerium" oder "Staatsministerium". Hamburg und Bremen haben "Behörden" als oberste Berlin "Senatsverwaltungen".




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