Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Im deutschen Strafgesetzbuch § 129 ist der Straf tatbestand Mitglied in einer kriminellen Vereinigung festgelegt.
In Deutschland führen etwa 5 Prozent Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zur Anklage und etwa 1 Prozent Verurteilung.
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Mitglied_in_einer_kriminellen_Vereinigung.html">Mitglied in einer kriminellen Vereinigung </a>