Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Modelvertrag ist ein schriftlicher Vertrag der üblicherweise Fotograf und Model bei der Anfertigung von aufgesetzt wird um Rechte und Pflichten beider (auch lange nach Anfertigung der Fotos) festzulegen. Umfang der Aufnahmen wird eindeutig festgelegt (Porträt Dessous Teilakt oder Akt).
Beispiel eines Modelvertrages
§1 Vertragsparteien
Fotograf
Model
Name
Name
Vorname
Vorname
Straße
Straße
Ort
Ort
Telefon
Telefon
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für eine Foto-Session für Dauer von . . . . . Stunden. Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von in folgender Form:
Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen ablehnen.
Wenn vom Fotografen für die Aufnahme von Unterwäsche und/oder Aktaufnahmen spezielle Wünsche bestehen so diese Kleidungsstücke vom Fotografen zur Verfügung gestellt Das Model verpflichten sich sich für die Foto- Arten für die gesamte Länge des Shootings (längstens 5h) zur Verfügung zu stellen. Akt- bzw. Kleidungs- Aufnahmen werden die entsprechenden vom Model zum Shooting mitgebracht sofern keine (s.o.) bestehen. Für die gepflegte Erscheinung zum ist das Model gegenüber dem Fotografen verpflichtet.
Als Ort des Shootings wird festgelegt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das Model ist berechtigt zum Shooting eine ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.
§ 3 Nutzung der Fotografien / des
Das Model ist darüber informiert worden daß eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten eine sogenannte Übertragung der Rechte am Bild ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit uneingeschränkten zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen auch für Werbezwecke Art Datenträger und sonstige Speichermedien einverstanden. Der ist alleiniger Urheber.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model weiteren Ansprüche auch nicht gegen Dritte (z.B. Provider Webmaster).
Bei Veröffentlichung in Printmedien erhält das Model Belegexemplar.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt die produzierten Fotos zeitliche örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)
§ 4 Namensnennung
Der Name des Models darf bei Veröffentlichungen anderwertig duch den Fotografen nicht genannt werden. Vertragsbruch in diesem Punkt verpflichtet sich der dem Model eine Entschädigung in Höhe von ?uro zu zahlen. Der Fotograf darf ausschließlich Künstlernamen '. . . . . . .' verwenden
§ 5 Abzüge / Nutzungsrechte für das
Das Model ist berechtigt die produzierten Fotos zeitliche örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. 19 URG) sowie für nichtkommerzielle Zwecke in Form als Print oder in digitaler Form jeglichen Medien (Internet Zeitung Magazine) zu veröffentlichen vertreiben oder auszustellen. Das Model verpflichtet sich jeweils den Bildautor zu nennen.
§ 6 Honorar / Reisekosten
werden pauschal vereinbart:
Honorar
Reisekosten
Honorar und Reisekosten sind sofort vor Ort bei Beginn des Shootings in Bar fällig
§ 7 Sonstige Abreden
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§ 8 Salvatorische Klausel
Verliert einer der Punkte dieses Vertrages verliert Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.