Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Morgengabe


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Die Morgengabe ist im Gegensatz zu einer Mitgift eine zur Eheschließung vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern Bräutigams an die Braut oder ihre Familie.

Als Brauch

Geschenk des Mannes an die Ehefrau Morgen nach der Hochzeitsnacht.

Rechtlich

In der Regel war die Morgengabe der Heirat ein Geschenk des Mannes an Frau. Sie konnte aber auch ein Geschenk (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder gegenseitige Gabe bezeichnen; die Morgengabe konnte am nach der Hochzeit überreicht werden es konnte aber auch um eine Zuwendung handeln die der Eheschließung vorgenommen wurde oder die zu diesem nur versprochen wurde für den Fall des des Zuwendenden.

Als Zuwendung eines Ehemannes an seine zu deren freier Verfügung konnte die Morgengabe eine Sonderstellung einnehmen als sie bei Vorversterben Mannes nicht zum Nachlass gehörte sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde.




Bücher zum Thema Morgengabe

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Morgengabe.html">Morgengabe </a>