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Mundschenk


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Der Mundschenk (auch Keller oder Kellerer lat.: cellarius pincerna oder buticularius ) war im Mittelalter ein Hofbediensteter der für die Versorgung Getränken - vor allem mit Wein - zuständig war seit karolingischer Zeit auch für die Verwaltung der Weingärten. An größeren Fürstenhöfen entwickelte sich die des Mundschenks zum Hofamt das als Ehrenamt oft in einer Adelsfamilie erblich wurde faktisch aber von einem ausgeübt wurde.

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte das Amt des Mundschenks zu vier Erzämtern die mit der weltlichen Kurfürstenwürde verbunden waren. So war der König von Böhmen der Erzmundschenk des römisch-deutschen Kaisers der Pfalzgraf bei Rhein der Erzkämmerer der Herzog von Sachsen der Erzmarschall und der Markgraf von Brandenburg der Erztruchsess des Reiches. All dies waren aber Ehrentitel. Die mit den Ämtern verbundenen tatsächlichen nahmen stellvertretend für die Kurfürsten die Inhaber sogenannten Reichserbämter wahr. Der Reichserbschenk ( pincerna imperii ) war beispielsweise bei den Feierlichkeiten zur des römisch-deutschen Kaisers in Frankfurt am Main unter anderem dafür zuständig dass kostenlos ans Volk ausgeschenkt wurde.

Eine moderne Form des Mundschenks ist Sommelier .




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