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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 8. Februar 2010 

Municipium


Municipium bezeichnete im Römischen Reich ursprünglich eine Bundesstadt d. h. die Städte Latiums deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten ( munera ) hatten wie die römischen Bürger. Tusculum Lanuvium oder Formiae waren solche Städte.

Seit dem Latinerkrieg 338 haben Bürger von municipia cum suffragio alle Rechte des römischen Bürgers die der municipia sine suffragio mussten im Heer dienen und Steuern ohne jedoch Stimm- und Ehrenrechte zu genießen.

Die lex Julia municipalis 90 erhob alle Landstädte Italiens zum municipium vollem Bürgerrecht sodass seitdem das Wort überhaupt Landstadt" bedeutet.

Unter den Kaisern ging die Bezeichnung außeritalische Städte über.

Municipia in Noricum

Municipium in Germania Superior



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