Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Muntehe war die gebräuchlichste Eheform des Mittelalters.
"Munt" ist ein mittelalterlicher Begriff für Bestimmungsgewalt " Ehe " leitet sich vom mittelalterlichen Begriff "ewa" "Gesetz Recht" ab. Eine Muntehe ist somit auf Recht und Gesetz beruhender Wechsel der über eine Frau; Die Bestimmungsgewalt geht vom auf den Ehemann über.
Ene Muntehe war ein reines Rechtsgeschäft zwischen zwei Familien (meist adelig) wobei Vertragsgegenstand die Verheiratung einer Frau war für ein Brautpreis vereinbart wurde.
Die Trauung stellte einen weltlichen öffentlichen bezeugten Rechtsakt dar. Das Brautpaar stand in Kreis den die Verwandten bildeten. Dort wurden vom Familienoberhaupt in einer rechtlich vorgeschriebenen Weise Mit dem Ja-Wort gab sich die Braut der Munt-Gewalt ihres Vaters in die Munt-Gewalt Bräutigams. Bereits seit dem 4. Jahrhundert wurde es üblich dass ein Priester – nach der Trauung durch den – das Paar segnete.
Nach der Trauung folgte die Heimführung Braut in das Haus des Gatten wo der Regel ein Hochzeitsmahl stattfand. Teilweise war üblich das erste Beilager unter Zeugen erfolgen lassen um die Ehe rechtskräftig werden zu
Nach der Hochzeitsnacht erhielt die Braut sogenannte Morgengabe eine alte germanische Sitte mit der als rechtmäßig angetraute Frau ausgezeichnet wurde.
Mit der Muntübertragung erhielt der Ehemann Rechte: