Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Musikverleger ist die Bezeichnung für den Unternehmer Werke der Musik vervielfältigt und veröffentlicht um sie einem Publikum zugänglich zu machen. Sein Unternehmen ist der Musikverlag .
Stand hierzu bis vor wenigen Jahrzehnten Notenstich der Notendruck und der Verkauf oder die Vermietung auch als Musikalien bezeichneten Notenausgaben im Mittelpunkt der musikverlegerischen besteht die Hauptaufgabe heute vor allem im und Verwerten der an die Musikwerke geknüpften und Verbreitungsrechte.
Für die so genannten musikdramatischen Werke Oper Musical und Ballettmusik werden auch heute noch immer für jedes einzelne Werk zwischen der aufführenden Bühne und dem zuständigen Musikverlag ein geschlossen der die Bühne berechtigt das Werk aufzuführen man spricht auch vom sogenannten großen Umfassende Regelungen hierzu die jedoch nicht zwingend sind haben der Deutscher Musikverleger-Verband e.V. der Deutscher Bühnenverein und die öffentlich-rechtlichen in sogenannten Regelsammlungen festgelegt.
Nahezu unmöglich ist jedoch die Sicherung Wahrnehmung der Verbreitungsrechte von nicht bühnenmäßig aufgeführter also der Musik die konzertant vorgetragen wird über Tonträger Rundfunk und Fernsehen faktisch grenzenlos verbreitet werden kann. Man hier vom sogenannten kleinen Recht. Fast alle bedienen sich hierzu der Verwertungsgesellschaften die die und Bezahlung der Musiknutzung im Auftrag wahrnehmen sicherstellen. In Deutschland ist hierfür die weltweit Verwertungsgesellschaft die GEMA zuständig in der fast alle Musikverleger Musikverlage Mitglied sind.