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Musterung


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Im militärischen Bereich ist die Musterung eine mehr oder weniger gründliche Untersuchung körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für Wehrdienst . Musterungen gibt es nicht erst seit Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts . Auch schon bei der Aushebung von Söldnern durch Werberkolonnen usw. spricht man von

Der Begriff Musterung (lat. monstrare) findet zuerst in der 2. Hälfte des 15. als von den Landesherren und Ständen solche durchgeführt wurden um einen annähernden Überblick über zahlenmäßige Stärke und den Ausrüstungsstand der nach und Landfolge dienstpflichtigen Adligen Bürger und Bauern erlangen soweit sie Haus- und Grundbesitzer waren nicht Besitzlose; soweit eine Witwe Haus und besaß mußte ein Ersatzmann gestellt oder Geldersatz werden. Im Blick auf die Türkengefahr wurde dreigeteilter Ausschuss gebildet wobei ein Drittel - „geradesten stärksten tugendhaftesten und frömmsten“ jungen Männer für ein stehende Heer ausgewählt wurden der für die Reserve. Diese Musterungen erfolgten unter Aufsicht von Musterherren oder Kommissaren und wurden und nach genaueren Maßstäben durchgeführt. Nach dem herrschenden Kantonalsystem war mit dem Geburts- und - und damit dem Aushebungsort - schon Verbindung zu dem zum Kanton gehörenden Regiment Erst als Folge der Ersetzung des Kantonalsystems die Einrichtung von Rekrutierungsbezirken im 19. Jahrhundert 1832) wurde die Musterung von der Verwendung gemusterten Soldaten abgekoppelt. Im Dritten Reich erfolgte Musterung durch die Wehrbezirke im Einvernehmen mit gleichgeordneten Kreispolizeibehörden. In der ehemaligen DDR wurden Wehrpflichtigen in wenigen Wochen im Frühjahr durch Wehrkreiskommandos gemustert; zusätzliche Aufgabe der Musterung war „weitere Vorbereitung der Bürger auf die Wahrnehmung verfassungsmäßig garantierten Rechtes sowie die ehrenvolle Erfüllung staatsbürgerlichen Pflicht Wehrdienst zu leisten“.

Mit der Musterung sind Musterungsärzte betraut bei den Kreiswehrersatzämtern oder - für Freiwillige bei den entsprechenden Institutionen der Truppe eingesetzt Für die Einstufung des Wehrpflichtigen ist in Richtlinien (Zentralen Dienstvorschriften) ein Rahmen festgelegt nachdem körperlichen Mängel klassifiziert sind so dass je deren Erheblichkeit ein entsprechender Tauglichkeitsgrad vergeben wird. über die Verwendbarkeit also die Fähigkeiten und die einen Wehrpflichtigen für besondere Tätigkeiten besonders wird entschieden. Bei der Musterung wird auch entschieden ob der Wehrpflichtige sofort herangezogen werden oder ob er zunächst - etwa bis Ende eines Ausbildungsabschnittes - zurückgestellt werden muss.

Für Kriegsdienstverweigerer ist es sinnvoll spätestens Zeitpunkt der Musterung auch einen Antrag zu um als solcher anerkannt zu werden und zum Zivildienst herangezogen zu werden.

Siehe auch: Konskription




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