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Nationalratswahlordnung


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Die Nationalratswahlordnung (NRWO) ist ein in Österreich geltendes Bundesgesetz welches die Wahl der Nationalrats -Mitglieder regelt.

Inhaltsverzeichnis

essentielle Regelungen

  • Wahlsystem : Verhältniswahlrecht mit verbundenen Bundes- Landes- und Regionallisten
  • Besonderheiten:
    • dreistufige Sitzverteilung in 43 Reginalwahlkeisen 9 (= Bundesländer ) und auf Bundesebene wobei die Sitze unteren Ebene auf höhere angerechnet werden.
    • Überhangmandate werden Mandatskontingent der anderen Parteien abgezogen.
    • kein Stimmensplitting erlaubt
  • Abgeordnetenanzahl : 183 Sitze im Nationalrat
  • Wahlperiode : die Legislaturperiode beträgt 4 Jahre
  • aktives und passives Wahlrecht . - siehe
  • Stimmenzahl: Jeder Wahlberechtigte hat nach § nur eine Stimme (Parteistimme). Darüberhinaus kann er § 79 (1) jeweils eine Vorzugsstimme für Bewerber der Landesparteiliste und der Regionalparteiliste der ihm gewählten Partei vergeben.
  • Das gesamte Wahlgebiet ist in 9 Landeswahlkreise ( Bundesländer ) eingeteilt die wiederum in 43 Regionalwahlkreise sind. Jedem Landeswahlkreis werden vor der Wahl viele der 183 Mandate zugeordnet wie sich nach der letzten Volkszählung dort ergeben und nach dem Quotenverfahren nach größten Bruchteilen. Diese werden entsprechend an die Regionalwahlkreise unterverteilt (Diese an die Regionalwahlkreise vor der Wahl hat keinen Einfluß auf die Verteilung der Mandate.)

Ermittlungsverfahren

Am essentiellsten ist das darin enthaltene Ermittlungsverfahren (V.Hauptstück §92-§113 NRWO) welches folgendes regelt:

Erstes Ermittlungsverfahren (Regionalwahlkreis)

Im Landeswahlkreis (Bundesland) wird eine Wahlzahl Abgegebene gültige Stimmen werden durch die Zahl dem Landeswahlkreis zugeordneten Mandate dividiert und dann Die Mandate die jedem Bundesland zugeordnet sind auf einem Berechnungschema das im Zusammenhang mit ordentlichen oder außerordentlichen Volkszählung steht.

zB.: NR-Wahl (1994)

Bundesland

Mandate gültige Stimmen Stimmen pro Mandat Wahlzahl
Burgenland 7 183.240 26.177 14 26.178

Kärnten

13 338.513 26.039 46 26.040

Niederösterreich

35 937.447 26.784 2 26.785

Oberösterreich

32 799.959 24.998 72 24.999

Salzburg

11 268.279 24.389 24.390

Steiermark

29 772.694 26.644 62 26.645

Tirol

15 359.263 23.950 87 23.951

Vorarlberg

7 158.595 22.656 43 22.657

Wien

34 815.124 23.974 24 23.975

Jede Partei erhält so viele Mandate die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis ist (§ 97 NRWO).

Stimmen

Mand.

Wahlzahl

Mandate (in Klammer abgerundet)

Bundesland

SPÖ

ÖVP

FPÖ

Grüne

LIF

SPÖ

ÖVP

FPÖ

Grüne

LIF

Burgenland

81120

57719

30640

6872

5532

7

26.178

3 1 (3)

2 2 (2)

1 17 (1)

0 26 (0)

0 21 (0)

6 1

Kärnten

133783

55399

113456

19844

12795

13

26.040

5 14 (5)

2 13 (2)

4 36 (4)

0 76   (0)

0 49 (0)

11 2

Niederösterreich

326639

317810

170881

53766

53856

35

26.785

12 19 (12)

11 87 (11)

6 38 (6)

2 01 (2)

2 01 (2)

33 2

Oberösterreich

275744

231201

180293

60460

37789

32

24.999

11 03 (11)

9 25 (8)

7 27 (7)

2 42 (2)

1 51 (1)

30 2

Salzburg

83256

77768

64182

21841

17038

11

24.390

3 41 (3)

3 19 (3)

2 63 (2)

0 90 (0)

0 70 (0)

8 3

Steiermark

282781

212122

181051

47683

38057

29

26.645

10 61 (10)

7 96 (7)

6 79 (6)

1 79 (1)

1 43 (1)

25 4

Tirol

87728

130218

79269

34293

18998

15

23.951

3 66 (3)

5 44 (5)

3 31 (3)

1 43 (1)

0 79 (0)

12 3

Vorarlberg

33075

59921

37354

14236

10371

7

22.657

1 46 (1)

2 64 (2)

1 65 (1)

0 63 (0)

0 46 (0)

4 3

Wien

313678

139688

185206

79543

82144

34

23.975

13 08 (13)

5 83 (5)

7 72 (7)

3 32 (3)

3 43 (3)

31 3
61 46 37 9 7

Allerdings werden nicht alle Mandate über vergeben sondern ein Teil der Mandate wird in den 43 Regionalwahlkreisen vergeben und zwar der selben Wahlzahl wie in den Landeswahklreisen. wird beispielsweise in den Regionalwahlkreisen des Landes die Wahlzahl des Landeswahlkreises Kärnten übernommen. Die obrigen Beispiel nicht vergebenen Mandate werden nicht berücksichtigt.

zB.:

Stimmen

Mandate

Regional-Wahlkreis

WKNr

Bl

Mand.

gltlg

SPÖ

ÖVP

FPÖ

GRÜNE

LIF

Wahlzahl

SPÖ

ÖVP

FPÖ

GRÜNE

LIF

Klagenfurt

2A

2

3

87046

31362

13421

30289

6387

4535

26040

1

0

1

0

0

Villach

2B

2

3

73402

31786

9045

24277

4497

2941

26040

1

0

0

0

0

Kärnten West

2C

2

3

79464

28989

15781

27471

3873

2716

26040

1

0

1

0

0

Kärnten Ost

2D

2

4

98601

41646

17152

31419

5087

2603

26040

1

0

1

0

0

8

4 3

Die Zuweisung der Mandate an die der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen: D.h. Bewerber die halb so viele Vorzugsstimmen wie Wahlzahl oder ein Sechstel so viele Vorzugsstimmen haben wie auf diese Partei im betreffenden gültige Stimmen werden die Mandate in der der Vorzugsstimmen zugeteilt. Die restlichen Mandate werden der Reihenfolge der Regionalparteiliste zugeteilt.

Sperrklausel: Nach §§ 100 (1) 107(2) NRWO im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren nur Parteien die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem Regionalwahlkreise ein Mandat [d.h. eine regionale 20% 25% Hürde] oder im gesamten Bundesgebiet mindestens der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.

Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreis)

Jede Partei die die Sperrklausel überwunden erhält so viele Mandate wie die Wahlzahl ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis enthalten ist abzüglich im ersten Ermittlungsverfahren erzielter Mandate. Die Landeslistenmandate zuerst an die Bewerber die mind. soviele wie die Wahlzahl erhalten haben in der der Vorzugsstimmen die weiteren Mandate in der in der sie auf der Landesparteiliste angeführt

Drittes Ermittlungsverfahren

Alle 183 Mandate werden bundesweit nach Divisorverfahren mit Abrundung ( d'Hondt ) an die Parteien verteilt. Hat eine dabei schon mehr Mandate im zweiten beiden erhalten (Überhangmandate) werden entsprechend weniger Sitze an Parteien verteilt. Die im dritten Ermittlungsverfahren berechneten werden abzüglich der in den ersten beiden zugeteilten Sitzen den Bewerbern der Parteien in Reihenfolge des Bundeswahlvorschlages zugewiesen.

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