Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Nationalratswahlordnung (NRWO) ist ein in Österreich geltendes Bundesgesetz welches die Wahl der Nationalrats -Mitglieder regelt.
dreistufige Sitzverteilung in 43 Reginalwahlkeisen 9 (= Bundesländer ) und auf Bundesebene wobei die Sitze unteren Ebene auf höhere angerechnet werden.
Überhangmandate werden Mandatskontingent der anderen Parteien abgezogen.
Stimmenzahl: Jeder Wahlberechtigte hat nach § nur eine Stimme (Parteistimme). Darüberhinaus kann er § 79 (1) jeweils eine Vorzugsstimme für Bewerber der Landesparteiliste und der Regionalparteiliste der ihm gewählten Partei vergeben.
Das gesamte Wahlgebiet ist in 9 Landeswahlkreise ( Bundesländer ) eingeteilt die wiederum in 43 Regionalwahlkreise sind. Jedem Landeswahlkreis werden vor der Wahl viele der 183 Mandate zugeordnet wie sich nach der letzten Volkszählung dort ergeben und nach dem Quotenverfahren nach größten Bruchteilen. Diese werden entsprechend an die Regionalwahlkreise unterverteilt (Diese an die Regionalwahlkreise vor der Wahl hat keinen Einfluß auf die Verteilung der Mandate.)
Im Landeswahlkreis (Bundesland) wird eine Wahlzahl Abgegebene gültige Stimmen werden durch die Zahl dem Landeswahlkreis zugeordneten Mandate dividiert und dann Die Mandate die jedem Bundesland zugeordnet sind auf einem Berechnungschema das im Zusammenhang mit ordentlichen oder außerordentlichen Volkszählung steht.
zB.: NR-Wahl (1994)
Bundesland
Mandate
gültige Stimmen
Stimmen pro Mandat
Wahlzahl
Burgenland
7
183.240
26.177 14
26.178
Kärnten
13
338.513
26.039 46
26.040
Niederösterreich
35
937.447
26.784 2
26.785
Oberösterreich
32
799.959
24.998 72
24.999
Salzburg
11
268.279
24.389
24.390
Steiermark
29
772.694
26.644 62
26.645
Tirol
15
359.263
23.950 87
23.951
Vorarlberg
7
158.595
22.656 43
22.657
Wien
34
815.124
23.974 24
23.975
Jede Partei erhält so viele Mandate die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis ist (§ 97 NRWO).
Stimmen
Mand.
Wahlzahl
Mandate (in Klammer abgerundet)
Bundesland
SPÖ
ÖVP
FPÖ
Grüne
LIF
SPÖ
ÖVP
FPÖ
Grüne
LIF
Burgenland
81120
57719
30640
6872
5532
7
26.178
3 1 (3)
2 2 (2)
1 17 (1)
0 26 (0)
0 21 (0)
6
1
Kärnten
133783
55399
113456
19844
12795
13
26.040
5 14 (5)
2 13 (2)
4 36 (4)
0 76 (0)
0 49 (0)
11
2
Niederösterreich
326639
317810
170881
53766
53856
35
26.785
12 19 (12)
11 87 (11)
6 38 (6)
2 01 (2)
2 01 (2)
33
2
Oberösterreich
275744
231201
180293
60460
37789
32
24.999
11 03 (11)
9 25 (8)
7 27 (7)
2 42 (2)
1 51 (1)
30
2
Salzburg
83256
77768
64182
21841
17038
11
24.390
3 41 (3)
3 19 (3)
2 63 (2)
0 90 (0)
0 70 (0)
8
3
Steiermark
282781
212122
181051
47683
38057
29
26.645
10 61 (10)
7 96 (7)
6 79 (6)
1 79 (1)
1 43 (1)
25
4
Tirol
87728
130218
79269
34293
18998
15
23.951
3 66 (3)
5 44 (5)
3 31 (3)
1 43 (1)
0 79 (0)
12
3
Vorarlberg
33075
59921
37354
14236
10371
7
22.657
1 46 (1)
2 64 (2)
1 65 (1)
0 63 (0)
0 46 (0)
4
3
Wien
313678
139688
185206
79543
82144
34
23.975
13 08 (13)
5 83 (5)
7 72 (7)
3 32 (3)
3 43 (3)
31
3
61
46
37
9
7
Allerdings werden nicht alle Mandate über vergeben sondern ein Teil der Mandate wird in den 43 Regionalwahlkreisen vergeben und zwar der selben Wahlzahl wie in den Landeswahklreisen. wird beispielsweise in den Regionalwahlkreisen des Landes die Wahlzahl des Landeswahlkreises Kärnten übernommen. Die obrigen Beispiel nicht vergebenen Mandate werden nicht berücksichtigt.
zB.:
Stimmen
Mandate
Regional-Wahlkreis
WKNr
Bl
Mand.
gltlg
SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LIF
Wahlzahl
SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
LIF
Klagenfurt
2A
2
3
87046
31362
13421
30289
6387
4535
26040
1
0
1
0
0
Villach
2B
2
3
73402
31786
9045
24277
4497
2941
26040
1
0
0
0
0
Kärnten West
2C
2
3
79464
28989
15781
27471
3873
2716
26040
1
0
1
0
0
Kärnten Ost
2D
2
4
98601
41646
17152
31419
5087
2603
26040
1
0
1
0
0
8
4
3
Die Zuweisung der Mandate an die der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen: D.h. Bewerber die halb so viele Vorzugsstimmen wie Wahlzahl oder ein Sechstel so viele Vorzugsstimmen haben wie auf diese Partei im betreffenden gültige Stimmen werden die Mandate in der der Vorzugsstimmen zugeteilt. Die restlichen Mandate werden der Reihenfolge der Regionalparteiliste zugeteilt.
Sperrklausel: Nach §§ 100 (1) 107(2) NRWO im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren nur Parteien die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem Regionalwahlkreise ein Mandat [d.h. eine regionale 20% 25% Hürde] oder im gesamten Bundesgebiet mindestens der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.
Jede Partei die die Sperrklausel überwunden erhält so viele Mandate wie die Wahlzahl ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis enthalten ist abzüglich im ersten Ermittlungsverfahren erzielter Mandate. Die Landeslistenmandate zuerst an die Bewerber die mind. soviele wie die Wahlzahl erhalten haben in der der Vorzugsstimmen die weiteren Mandate in der in der sie auf der Landesparteiliste angeführt
Alle 183 Mandate werden bundesweit nach Divisorverfahren mit Abrundung ( d'Hondt ) an die Parteien verteilt. Hat eine dabei schon mehr Mandate im zweiten beiden erhalten (Überhangmandate) werden entsprechend weniger Sitze an Parteien verteilt. Die im dritten Ermittlungsverfahren berechneten werden abzüglich der in den ersten beiden zugeteilten Sitzen den Bewerbern der Parteien in Reihenfolge des Bundeswahlvorschlages zugewiesen.