Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am Drucksache III/105 TOP 12.
Zu dem Komplex NS-Zwangsarbeit gibt es den letzten Jahren eine Reihe von Veröffentlichungen. sind m. E. folgende Gesamtdarstellungen – jeweils umfangreichem Literaturverzeichnis – besonders empfehlenswert:
Barwig Klaus (Hg.) Entschädigung für NS-Zwangsarbeit. Rechtliche und politische Aspekte Baden-Baden 1998;
Herbert Ulrich Fremdarbeiter Politik und Praxis des in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches Neuauflage 1999;
Ders. (Hg.) Europa und der „Reichseinsatz“. Ausländische Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Deutschland 1938 - Essen 1991;
Spoerer Mark Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz Stuttgart München 2001.
Nicht selten wird die Meinung vertreten Kriegsgefangene keine Zwangsarbeiter gewesen seien. Diese Position sich so nicht aufrechterhalten. Hier ist differenziert prüfen inwieweit die bestehenden völkerrechtlichen Normen – Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer von 1929 – beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen wurden. Das Deutsche Reich und die Wehrmacht hier massiv gegen das Völkerrecht; die Behandlung verschiedenen Nationalitäten der Kriegsgefangenen war an der der NS-Ideologie ausgerichtet. Kriegsgefangenen vor allem aus und der Sowjetunion sowie italienischen Militärinternierten wurden geltenden völkerrechtlichen Normen vorenthalten. Dies gilt auch Bezug auf deren Arbeitseinsatz. Eingeschränkt beachtet wurde gewissen außenpolitischen Rücksichtnahmen das Völkerrecht gegenüber französischen Um die einengenden völkerrechtlichen Bestimmungen beim Arbeitseinsatz Kriegsgefangenen zu umgehen wurden viele Kriegsgefangenengruppen formal den Zivilstatus versetzt. Davon betroffen waren u.a. polnischen und ein Teil der französischen Kriegsgefangenen. diese Umwandlung in den Zivilstatus bei anderen nicht möglich oder gewollt wurden die Gefangenen Leistungsernährung unterworfen d.i. die Koppelung der Lebensmittelration die individuelle Arbeitsleistung. Dies betraf insbesondere die Kriegsgefangenen. (Was u.a. dazu führte dass von insgesamt ca. 5 7 Millionen russischen Kriegsgefangenen 3 3 Millionen in deutscher Gefangenschaft umkamen.) gegenüber den angloamerikanischen Kriegsgefangenen hielt man sich an die bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen.
Insofern ist davon auszugehen dass Kriegsgefangene zur Arbeit eingesetzt wurden – außer der Gruppe – im völkerrechtlichen Sinne Zwangsarbeit verrichteten.
Vgl. zu diesem Komplex: Spoerer Hakenkreuz S.99 (Siehe auch Anmerkungen 109 und 111 .)
Vgl. Lotfi Gabriele Fremdvölkische im Reichseinsatz Eine Einführung zum Thema NS-Zwangsarbeit; in: für deutsche und internationale Politik Heft 7/2000 818 f.
Aspekte der Zwangsarbeit im Bereich des zu Ysenburg und Büdingen sind in einer Dokumentation von Klaus-Peter Decker unter dem Titel „Der Einsatz von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern in Privatforstbetrieb in Büdingen“ dargestellt. In dem vorliegenden Beitrag von Bajus sind aus diesem Bereich nur einige Aspekte erwähnt nämlich solche zu denen Hinweise Stadtarchiv oder im Standesamt Büdingen vorliegen. Ebenso in Siegfried Schönborns Veröffentlichung „Kriegsgefangene und Fremdarbeiter in unserer Heimat 1939 1945“ Freigericht 1990 Situationen - insbesondere von - auch in Büdingen und der näheren geschildert wobei sich diese im Wesentlichen im des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen befanden.
Tatsächlich dürfte die Zahl deutlich über gelegen haben da zum einen die vorhandenen lückenhaft sind und zum anderen hier sowohl Zwangsarbeit in vier heutigen Stadtteilen als auch Bereich des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen berücksichtigt werden konnten bzw. nicht berücksichtigt sind.
Archiv der Stadt Büdingen (künftig StadtABüd) Lorbach und Düdelsheim gleichlautende undatierte Merkblätter letzteres versehen mit dem abgezeichneten handschriftlichen Vermerk „Zu den Akt. 6.7.40“ .
StadtABüd XVIII/4 Lorbach „Merkblatt für deutsche Betriebsführer über das Arbeitsverhältnis die Behandlung von Zivilarbeitern polnischen Volkstums aus Generalgouvernement und den eingegliederten Ostgebieten“ ohne Datum (vermutlich zweites Quartal 1942).
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