Nachbar Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier . Diese Seite benötigt Javascript um richtig angezeigt zu werden. Unter Nachbarn versteht man primär die in den oder nächstgelegenen Gebäuden wohnenden Personen . Es können auch juristische Personen sein z.B. Betriebe oder Büro - Abteilungen .
In ländlichen Gebieten ist der Begriff viel weiter - und umfasst zumindest die gegenüber wohnenden Personen oder jene im Umkreis zu etwa 100 Metern.
Im übertragenen Sinn sprich man von Nachbarn auch bei angrenzenden Gemeinden Bundesländer oder Staaten ja sogar bei den Planeten Venus Mars oder der "Nachbar galaxie " des Andromedanebels .
Siehe auch: Nachbarrecht Anrainer Bauordnung Bauwich Zaun
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