Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Natürliche Personen sind Menschen. Gemäß § 1 des BGB beginnt mit der Vollendung der Geburt die Rechtsfähigkeit . Allerdings kann der ungeborene aber bereits Mensch (lat. nasciturus) bereits erben er gilt gem. § 1923 Abs. 2 BGB als dem Erbfall geboren.