Naturschutz | Eingriffsregelung und Schutzgebiete | Diplom | Landschaftsplanung | Universität Hannover

Naturschutz | Eingriffsregelung und Schutzgebiete | Landschaftsplanung
31.03.2001
Art der Hochschule:
Universität
Prüfungsort:
Hannover
Studienfach:
Landschaftsplanung
Art der Prüfung:
Diplom
Prüfungsfach:
Naturschutz | Eingriffsregelung und Schutzgebiete
Dauer:
20-30 Minuten
Note:
1-;
Konntest du mit einem selbst gewählten Thema beginnen?
keine Angabe
Versucht der Prüfer bei Schwierigkeiten zu helfen?
keine Angabe
Prüfungsablauf / Tipps
Die Athmosphäre war ruhig und entspannt.
Ich hatte jedoch an einer Stelle Schwierigkeiten zu verstehen, worauf sie hinauswollte, habe das aber auch so deutlich gemacht. Sie hat daraufhin versucht, ihre Frage zu konkretisieren. (s. unten)
Prüfungsfragen
Eingriffsregelung und Schutzgebiete

+++ Einstiegsthema?
· Ich habe gesagt, ich mache was aus dem Stegreif
· Habe die Definition von Eingriff erzählt und die unbestimmten Rechtsbegriffe konkretisiert (nach dem LANA-Gutachten)
· Habe die naturschutzrechtliche Entscheidungskaskade erzählt --> Unterschied Ausgleich und Er-satz

+++ Fragen ER
· 1. Frage *****: Wie ist das im Baurecht? (bezügl. Unterschied Ausgleich, Ersatz)
--> kein Unterschied A+E, Vermeidung und Ausgleich abwägbar
· Besteht dann nicht die Gefahr, dass das Ganze unter den Tisch fällt?
--> nein, weil Abwägungshürden größer, ...
· Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einer Behörde. Unter welchen Umständen würden sie trotzdem an Unterschied Ausgleich und Ersatz festhalten?
--> ziemliches Chaos, ich habe Frage nicht richtig verstanden: habe erst einmal Rahmenbedin-gungen geklärt: geht nicht um Außenbereich (dort ja Unterscheidung vorgeschrieben), geht um Innenbereich, dort aber nicht um Wald (denken sie mal weiter), nicht um Ortsrand und Landschaftsbild (sie denken jetzt so sehr an Ortschaften) à meine Frage an sie: was soll denn im Innenbereich noch sein außer Ortschaften? Hilfe von ihr: bei einem Acker würden sie doch nicht an Unterscheidung festhalten, wo dann?
--> Sie wollte hören: bei Gebieten mit besonderen Funktionen, die schwierig wiederherzustellen sind, besonders wertvoll sind bzw. die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung erfüllen
· Was ist mit Schutzgebieten, gesetzl. Schutz?
--> muss erst aufgehoben (VO) oder Ausnahme/Befreiung erteilt (28a,b) werden, bevor Ein-griffsregelung greift. Denn die Zulässigkeit steht vor der Prüfung ER. Und höherrangiges Recht geht vor (Gesetz bzw. VO vor B-Plan als Satzung)

+++ UVP
· Unterschiede zur ER
--> Schutzgüter, rechtl. Konsequenzen
· Wie sieht das mit der Öffentlichkeitsbeteiligung aus?
--> UVP vorgeschrieben, aber Bedenken, weil nur Anhörung keine echte Beteiligung
--> ER im Baurecht: erst gesagt nein
· Finden Sie das richtig?
--> bei Beurteilung eines konkreten Vorhabens ja
--> Im Außenbereich: Beteiligung über andere Planungen (UVP, PF etc.)
--> im Innenbereich: Halt!! Gibt ja Beteiligung bei B-Plan/F-Plan-Aufstellung

+++ Schutzgebiete
· Öffentlichkeitsbeteiligung bei Schutzgebietsaufstellung
--> bei gesetzlichem Schutz: nein
--> für NSG ja: Auslegung bei Gemeinde für 1 Woche
· Was ist Öffentlichkeit? Wer ist gemeint
--> nicht nur Betroffene, jeder der Interesse hat
· Reicht die Info in Presse, das Aushängen aus?
--> Meiner Meinung nach nicht: erreicht nicht jeden, sollte darüber hinaus Diskussionsrunden etc. veranstalten
· Gibt es denn noch andere Formen der Beteiligung der Öffentlichkeit
--> Verbandsbeteiligung, Verbände als Vertreter der Interessierten
· Muss denn jeder beteiligt werden?
--> Verwaltung muss nur Möglichkeit zur Verfügung stellen, dass sich jeder beteiligen könnte
· Was ist bei anderen Schutzgebieten?
--> Naturpark nein, NP: ja, sieht ja wohin das führen kann, wenn nicht richtig gemacht an Elbtalaue
· Was sind die Unterschiede zwischen NP, Biosphärenreservat und Naturpark
--> Gemeinsamkeiten: großräumig, bes. Eigenart, hauptsächlich NSG, LSG, bei NP und Bios. auch Arten- und Lebensraumschutz
--> aber NP: vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflusst
--> Biosphärenreservat dagegen gerade durch Nutzung beeinflusste Gebiete mit historisch ge-wachsener Arten- und Biotopvielfalt; mit beispielhaften schonenden Wirtschaftsweisen
--> Naturpark: v.a. für Erholung, eher Planungsform
· Wer weist aus?
--> ...
· Was ist mit Biosphärenreservat? Wer weist aus?
--> UNESCO, Programm MAB
--> Mein Hinweis auf die aktuellen Überlegungen, nicht erst über die Umsetzung Schutzgebiet Biosphärenreservat in NNatG abzuwarten, sondern eventl. per Gesetz auszuweisen, wurde mit "sehr gut" aufgenommen


Soviel ist mir noch eingefallen. Wär schön, wenn ihr Euch revangieren und ebenfalls ein Protokoll ins Netz stellen könntet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright 2023 www.uni-protokolle.de