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Nebenpflicht


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Nebenpflichten sind im deutschen Zivilrecht untergeordnete dienende innerhalb eines zwischen zwei Personen bestehenden Schuldverhältnisses. haben anders als Hauptpflichten keinen selbstständigen Zweck bestehen zeitlich regelmäßig schon vor der Begründung vertraglichen Schuldverhältnisses. Inhaltlich verpflichten sie zur "Rücksicht die Rechte Rechtsgüter und Interessen" ( § 241 Abs. 2 BGB ) der anderen Partei. Die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten begründet nach § 280 ff. BGB Schadenersatzpflichten . Die allgemein bestehenden Verkehrssicherungspflichten sind mit Nebenpflichten oft deckungsgleich bestehen aber nicht kraft Schuldverhältnisses sondern sind Bestandteil des Deliktsrechts .

Beispiel für eine Nebenpflicht ist die des Käufers die gekaufte Sache auch abzunehmen. ist die Verschaffung des Kaufgegenstandes eine Leistungs- Hauptpflicht für den Verkäufer. Ein anderes Beispiel die Pflicht eines Vermieters für eine ausreichende des Treppenhauses zu sorgen oder die Pflicht Kfz-Mechanikers auf von ihm erkannte sicherheitsrelevante Schäden einem Kundenfahrzeug selbstständig hinzuweisen.




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