Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten das in Regel als Unrecht qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaft als Rechtsfolge gebraucht.
Eine Strafe kann nur gegenüber Personen Täter ) verhängt werden wenn dem Täter der Prozess als Angeklagter bezeichnet wird eine tatbestandsmäßige rechtswidrige und schuldhafte Handlung nachgewiesen werden kann. Der Begriff Strafe setzt sich somit von der Maßregel der Besserung und Sicherung ab für die lediglich eine tatbestandsmäßige rechtswidrige Tat ausreicht. Das Strafrecht differenziert die Strafen Haupt- und Nebenstrafen sowie Nebenfolgen.
Als Nebenstrafe gilt die Einziehung (wenn keine Sicherungsmaßregel ist) die Bekanntgabe der Verurteilung das Fahrverbot nach § 44 StGB. Vom her ist auch die Aberkennung von Rechten Fähigkeiten (also Amtsfähigkeit und aktives/passives Wahlrecht nach 45 Abs. 2 und Abs. 5 StGB) Nebenstrafe.
Eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein Straferlass kann auch Wege des Gnadenrechts erfolgen (siehe auch Amnestie ). Sieht das Gericht nur eine außergewöhnlich Schuld so kann es den Angeklagten verwarnen die eigentlich verwirkte Geldstrafe vorbehalten. Dadurch kommt faktisch zu einer Aussetzung der Geldstrafe auf (Absehen von Strafe).
Die Strafzumessung erfolgt anhand der Täterpersönlichkeit Umstände der Tat und der Schwere der Schuld - und ist damit nur hinsichtlich Strafrahmens an objektiven Merkmalen festzumachen. Die Strafzumessung wie das gesamte Strafrecht am Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu messen. Dabei stellt die im schuldangemessene Strafe die absolute Höchstgrenze dar. Eine der gesetzlichen Vorschriften bei der Strafzumessung kann Revisionsgrund sein.
Außer durch ein Urteil kann auch durch einen Strafbefehl eine Strafe verhängt werden. Auf Antrag Staatsanwaltschaft mit deerläßt der gesetzliche Richter den Strafbefehl wenn seine eurteilung der und der Straffrage mit der Auffassung der übereinstimmt.
Keine Strafen im juristischen Sinne sind Geldbußen bzw. Bußgelder . Ordnungsstrafen werden heute in der Regel Ordnungsmittel bezeichnet weil sie nicht die Qualität Strafrechts erreichen und wie Geldbußen im Bereich Ordnungswidrigkeitenrechts angesiedelt sind. Ordnungsmittel sind die Ordnungshaft das Ordnungsgeld.
Im Bürgerlichem Recht ist die Vertragsstrafe genannte Konventionalstrafe) bekannt. Sie muss jedoch vertraglich vereinbart sein andernfalls ist sie nichtig. darf nicht unverhältnismäßig hoch sein. Dies gilt nicht für das Handelsrecht oder das Recht zwischen Kaufleuten (§ HGB ).
Innerhalb von Vereinen sind auch so Vereinsstrafen also Sanktionen gegenüber Vereinsmitglieder möglich. Zivilrechtlich solche Strafen auf die Ordnungsgewalt der Vereinssatzung Insofern ist eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb der Vereine begründet wenn diese vorsehen. Die Satzung muss sich aber an Sittenwidrigkeit messen.
Reparationen sind völkerrechtlich als Schadensersatzzahlungen zu leisten. Die Repression Staaten durch Reparationen die den Schaden übersteigen völkerrechtswidrig. Reaktionen auf völkerrechtliches Unrecht werden Repressalie
Das Verwaltungsrecht sieht zahlreiche Repressionsmittel vor. sind in der Regel so genannte Zwangsmittel Zwangsgeld Ordnungsgeld Geldbußen Ersatzvornahme etc. pp. Diese Zwangsmittel sind keine im juristischen Sinn.
Die Frage nach der Legitimation von Strafe ist Aufgabe der Straftheorien. orientieren sich in der Regel am Strafzweck. deutsche Strafrecht sieht den Strafzweck in erster Linie Ausgleich zwischen dem gestörten Rechtsfrieden (also der Rechtsordnung ) und der Schuld des Täters. Mit der Strafe soll sichergestellt werden dass der Täter resozialisiert wird (§ 2 S. 1 Strafvollzugsgesetz ) - auch so genannte positive Spezialprävention . Zugleich soll die Strafe den Täter Spezialprävention) und auch die Allgemeinheit (negative Generalprävention) weiteren Taten durch die Ernsthaftigkeit der Strafdrohung werden. In der Bevölkerung soll gleichzeitig dadurch Vertrauen in das Rechtssystem gestärkt werden (so positive Generalprävention).