Die Nekrophilie - (zu griech. nekrós = Toter Leiche und philía = Zuneigung ) stammt aus der Psychologie und der Sexualkunde und bedeutet als abartig geltender auf Leichen gerichteter Sexualtrieb .
Nekrophilie ist in Deutschland strafbar. Sie fällt "Störung der Totenruhe" und kann sowohl mit Haftstrafe als auch mit Geldstrafe belegt werden. Darüberhinaus fällt Nekrophilie unter Paraphilien .
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